FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um unsere Praxis, unsere medizinischen Leistungen und organisatorische Abläufe. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns jederzeit gut informiert und bestens betreut fühlen. Sollte Ihre Frage hier nicht dabei sein, zögern Sie bitte nicht, uns persönlich anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Manchmal kommt es vor, dass ein Patient den Hausarzt wechseln muss, das geschieht aus den unterschiedlichsten Gründen.

Da wir uns gerne Zeit für unsere Patienten nehmen, gilt dies selbstverständlich auch für einen neuen Patienten. Daher vereinbaren Sie bitte mit unseren Mitarbeiterinnen einen Termin und sagen Sie auch, dass Sie den Hausarzt wechseln möchten. Dann reservieren wir für Sie gerne einen Termin, in dem Sie mit einer Ärztin ein ausführliches Kennenlerngespräch führen.

Unsere Praxis ist als Gemeinschartspraxis organisiert. Dies bedeutet aber dennoch, dass Sie als Patient eine feste Hausärztin haben.

Sollte „Ihre“ Hausärztin im Urlaub oder auf einer Fortbildung sein, dann werden Sie selbstverständlich mit akut auftretenden Beschwerden von der jeweils anderen Ärztin behandelt. Manchmal kann es vorkommen, dass es für Ihre Gesundheit wichtig ist, dass eine Ultraschalluntersuchung z.B. der Bauchorgane durchgeführt werden muss. Diese Untersuchung wir von Frau Weiland durchgeführt, so kann es also in diesem speziellen Fall vorkommen, das Sie von beiden Ärztinnen betreut werden.

Bei uns werden Sie als Patient generell so behandelt, wie es Ihrem individuellen, therapeutischen Bedarf entspricht.

Dies geschieht unabhängig von der Art Ihrer Versicherung. Wir sind allerdings aufgrund von gesetzlichen Regelungen (Verordnungseinschränkungen, Arzneimittelrichtlinien, Heilmittelrichtlinien, Arbeitsuntanigkeitsrichtlinien und Entscheidungen des gemeinsamen Bundesausschusses gBA) an enge Vorgaben gebunden. So kann es vorkommen, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für alle empfohlenen Medikamente und Heilmittel die Kosten übernimmt und wir daher eine solche Verschreibung nicht vornehmen dürfen.

Selbstverständlich bekommen Sie auch ohne das sog. „aut idem“ Kreuz die für Sie richtigen Medikamente.

Die Krankenkassen haben allerdings mit einigen Herstellern von Medikamenten sog. Rabattverträge verhandelt. Somit wird Ihnen vom Apotheker immer das Medikament von dem Hersteller ausgehändigt, der einen solchen Vertrag hat. Da diese Verträge in kurzen Zeiträumen immer wieder neu verhandelt werden, kann es sein, dass Sie Ihr Medikament mal von dem Hersteller „X“ und das nächste Mal von dem Hersteller „Y“ bekommen. Auch wenn die Packung anders aussieht, oder der Medikamentenname anders klingt, es ist immer derselbe Wirkstoff enthalten, denn dieser wird Ihnen von dem Apotheker entsprechend des von uns ausgestellten Rezeptes ausgehändigt. Für Ihre Therapie hat das keinerlei Auswirkung, manchmal müssen Sie bei rabattierten Medikamenten noch nicht einmal etwas dazu bezahlen!

Generell sollten Sie sich eine Überweisung zum Facharzt von uns ausstellen lassen, denn auf der Überweisung können wir den Kollegen um einen Bericht bitten, den wir sonst nicht bekommen.

Ohne Bericht ist es uns aber nicht möglich, eine evtl. vom Facharzt begonnene Therapie weiterzuführen. Auch können wir ohne Bericht keine Anfragen von z.B. Rentenversicherungen beantworten und wir können auch keinen REHA-Antrag für Sie ausfüllen oder relevante Daten für den Antrag einer Pflegestufe zur Verfügung stellen. Wenn Sie also alle Untersuchungsergebnisse an einem Ort sammeln wollen, dann sind wir der richtige Ort!

Wenn es aufgrund einer speziellen Untersuchung nicht möglich ist, Ihnen einen Termin in dem Zeitraum zu geben, in dem Ihr Kind z.B. in der KITA ist, dann ist Ihr Kind selbstverständlich willkommen. Bitte planen Sie selber aber einen Besuch bei uns immer während einer Betreuungszeit, denn nach unserer Meinung sollte ein Kind lieber nettere Dinge machen, als in einer Arztpraxis mit kranken Menschen zu warten.

Sie dürfen selbstverständlich sehr gerne einen nahen Familienangehörigen oder Freund mitbringen, wenn es z.B. notwendig ist, dass jemand für sie dolmetscht. Manchmal bitte wir Sie, bei speziellen Themen, einen Angehörigen mitzubringen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Praxis mit den beengten Räumlichkeiten nicht darauf ausgelegt ist, dass jeder Patient noch eine weitere Person mitbringt, oder sogar alle mitkommen, um anschließend „gemeinsam etwas zu unternehmen“.

Wir nehmen zunehmend wahr, dass die Terminvergabe bei den fachärztlichen Kollegen und die damit verbundenen langen Wartezeiten bei Ihnen, unseren Patienten, für Ärgernisse sorgen.

Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe-Tools bei den FachärztInnen, welche von einer Vielzahl bereits angeboten werden. Sie finden diese auf den jeweiligen Homepages.

Leider können wir nicht über die Terminvergaben der Kollegen bestimmen und wir können auch nicht generell für Sie bei den Kollegen einen Termin vereinbaren, dies würde unsere zeitliche und personelle Ressource erschöpfen.

Sollte es aber aus unserer medizinischen Einschätzung erforderlich sein, dass ein Facharzt:innenbesuch binnen der kommenden Tage notwendig ist, dann haben wir die Möglichkeit, mit einem sogenannten Hausarztvermittlungsfall für Sie einen zeitnahen Termin zu vereinbaren.

Sie können sich aber sehr gerne an die zentrale Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 0511 – 116 117 wenden; dort ist man Ihnen gerne bei der Terminvereinbarung bei einem Facharzt behilflich.

Sie können uns entlasten! Bestellen Sie Ihre Rezepte und Überweisungen über die Rezepthotline Telefonnummer 05121-975344. Wenn das die Mehrheit unserer Patienten machte, dann können Sie am Telefon mit unserem Praxispersonal alle anderen Fragen rund um Arzt-Termin, Ergebnisse, Untersuchungstermine etc. klären!

Bitte denken Sie daran, dass Ihre Krankenversicherungskarte zwingend VORHER bei uns eingelesen sein muss.

Vielen Dank!

Wir behandeln sie selbstverständlich gerne als Famile, wenn Sie als Familie z.B. „Schnupfen oder Durchfall“ haben. Grundsätzlich gilt jedoch, dass es für Ihre Kinder speziell ausgebildete Fachkollegen, die Kinderärzte, gibt. Ein Kind ist eben kein kleiner Erwachsener. Gerade wenn es um die altersgerechte Entwicklung und die sog. „U-Untersuchungen“ geht, ist das Aufsuchen eines Kinderarztes sinnvoll (dieser nimmt auch alle notwendigen Impfungen Ihres Kindes vor). Wir führen die „U-Untersuchungen“ prinzipiell NICHT durch. Auch gehören alle sog. Kinderkrankheiten zu einem Kinderarzt, dieser kennt sich damit hervorragend aus.

Wenn Ihr Kind das Teeniealter erreicht hat und die zweite Jugenduntersuchung benötigt, dann machen wir diese selbstverständlich und ihr Kind kann sehr gerne zu uns wechseln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es unser Anliegen ist, dass Ihr Kind eine optimale, auf das Kind zugeschnittene medizinische Behandlung erfährt und wir daher, bis auf die o.g. Ausnahme, zum Besuch eines Kinderarztes raten!

Sollte Ihr Neurologe oder ein anderer Facharzt im Urlaub sein, dann verschreiben wir Ihnen selbstverständlich gerne die KLEINSTE PACKUNGSGRÖßE. Allerdings muss uns ein Arztbrief Ihres Facharztes vorliegen, aus dem hervorgeht, warum er Ihnen diese Medikamente verschrieben hat.

Die dauerhafte Verordnung solcher, für uns fachfremder Medikamente, ist uns aus vielerlei Hinsicht nicht moglich. Zum einen sind es klassische haftungsrechtliche Regelungen, die uns davon abhalten, zum anderen ist es unser Medikamentenbudget, welches wir einhalten müssen. Fachfremde Medikamente sind oft sehr teuer.

Wir müssen bei jedem Medikament erst prüfen, ob es verschreibungs- und erstattungsfähig ist. Wenn es nicht erstattungsfähig ist, dann übernimmt Ihre Krankenkasse nicht die Kosten dafür und fordert die Kosten von uns als Regress zurück. Ihr Facharzt hat mit den Krankenkassen dieses Problem nicht. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen diese Medikamente nicht verschreiben können. Wir wissen sehr wohl, dass es für Sie umständlich ist, wegen vielleicht eines Medikamentes den Weg zum Facharzt zu gehen.

Viele Krankenkassen haben mit der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung (HzV) einen Vorstoß im Gesundheitswesen hin zu einer strukturierten, gebündelten Versorgung der Patient*innen gemacht.

Durch dieses Modell werden wir als Ihre Hausarztpraxis zu Ihrem persönlichen „Koordinator“ durch das Gesundheitssystem, die „Schaltzentrale“ zwischen Haus- und Facharzt. Wir kommunizieren, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, mit den Fachärzten, besprechen Untersuchungsergebnisse mit den Kollegen, die sie mitbehandeln und sorgen somit dafür, dass Sie nicht unnötigen Doppeluntersuchungen oder Therapien ausgesetzt werden und verhindern nicht selten unnötige Krankenhausaufenthalte.

Nur wenn alle Beteiligten voneinander wissen, kann die optimale Therapie gewählt werden! Darüber hinaus profitieren Sie von Extraleistungen Ihrer Krankenversicherung.

Nein, denn optimaler Weise haben Sie vorher einen Termin mit uns vereinbart. Sollten Sie akut erkranken, dann melden Sie sich bitte ab 07:45 in unserer Praxis, damit wir mit Ihnen einen passenden Termin vereinbaren können. Dann bekommen Sie eine Uhrzeit genannt, zu der Sie in die Praxis kommen können. Somit vermeiden wir, dass Sie lange warten müssen und unser Wartezimmer nicht überfüllt ist. Manchmal jedoch können auch wir es nicht vermeiden, wenn z.B. Erkältungs- oder Durchfallerkrankungen ungewöhnlich viele unserer Patienten gleichzeitig erkranken lassen.

Glücklicherweise kommt dies selten vor!

Wir haben keine Statistik über unsere Wartezeit, aber es gibt viele Patienten, die sich darüber beklagen, dass sie es fast nie schaffen, auch nur einen Zeitungsartikel zu Ende zu lesen.